§ 1Allgemeines –Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Onken Offshore Contractors GmbH gegenüber dem Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs.1 BGB. (3) These general terms and conditions only apply to entrepreneurs within the meaning of Section 310 BGB.

(4) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen. (4) We are entitled to use third parties to fulfil our contractual obligations.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie wird von uns durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen.

(2) Ein Angebot von uns kann, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 2 Wochen in Schriftform oder in elektronischer Form (E-Mail bzw. Fax) angenommen werden. Schriftverkehr per E-Mail ist hierbei erwünscht. Erfolgt keine Annahme innerhalb der 2 Wochen erlischt das Angebot.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen des Servicepersonals werden nach aufgewendeter Arbeitszeit, entstandenen Reisekosten, im Einzelfall Übernachtungskosten sowie verbrauchten Materialien berechnet.

(2) Bei der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung veranschlagten Arbeitszeit handelt es sich um eine Schätzung, abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Anzahl der Arbeitsstunden.

(3) Die Arbeitszeit des Servicepersonals beinhaltet auch die Arbeitsvor- und Nachbereitung.

(4) Wartezeiten, die nicht von uns bzw. von den von uns beauftragten Firmen zu vertreten sind (z.B. Schlechtwetter, Witterungsbedingungen, mangelhafte Zuwegung, unvorhergesehene technische Probleme), gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Bei der Berechnung der Serviceleistungen sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Reise-, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Soweit die Serviceleistungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung im Einzelnen aufgelistet sind, so genügt eine Bezugnahme hierauf, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

(6) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(7) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 kalendarischen Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

(8) Der Kunde hat eine Rechnung von uns innerhalb der unter Absatz 7 genannten Frist auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Nach diesem Zeitpunkt sind Einwendungen gegenüber der Rechnung ausgeschlossen.

(9) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat unser Servicepersonal bzw. das Servicepersonal der von uns beauftragten Firmen bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal, soweit zur Erledigung des Auftrags erforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel, technische Dokumentation sowie Strom einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse sowie weitere Zugänge kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Serviceleistung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch unser Servicepersonal bzw. das Servicepersonal der von uns beauftragten Firmen über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Servicepersonal von Bedeutung sind. zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist.

(3) Für die vor Ort beim Kunden zu erbringenden Leistungen hat der Kunde einen Ansprechpartner zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen.


§ 5 Zeitpunkt der Leistungserbringung

(1) Die Einhaltung von vereinbarten Terminen zur Leistungserbringung setzt neben dem rechtzeitigen Eingang aller relevanten Unterlagen auch die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus.

(2) Ist kein bestimmtes Datum zur Erbringung der Leistung vereinbart, so werden wir dem Kunden den Termin spätestens zehn Tage vor Erbringung der Leistung mitteilen. Sofern der Kunde die Durchführung der Arbeiten zu dem angegebenen Termin nicht wünscht, so ist dieser verpflichtet, uns mindestens fünf Tage vor dem angekündigten Tag der Durchführung der Arbeiten eine entsprechende Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig.

(3) Wird die Durchführung unserer Arbeiten durch höhere Gewalt, z. B. unangekündigte Netzabschaltungen, ohne unser Verschulden fehlende behördliche Genehmigungen für Schwerlasttransporte, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Unfälle oder Unwetter verzögert, so wird der Zeitraum der Leistungserbringung angemessen verlängert.

(4) Erwächst dem Kunden in Folge unseres Verzuges ein nachweisbarer Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Preis für die Serviceleistung für denjenigen Teil, an dem wir eine Serviceleistung zu erbringen haben und der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, dies gilt nicht, wenn Vorsatz oder ein Personenschaden eingetreten ist.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.


§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Serviceleistung, sei es in Form einer durch uns erbrachten Reparatur, Wartung, Inbetriebnahme oder sonstigen vereinbarten Serviceleistung, verpflichtet. Erweist sich die Serviceleistung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels entsprechend § 8 verpflichtet, sofern dies für die jeweilige Serviceleistung möglich ist. Dies gilt nicht, sofern der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

(2) Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung als erfolgt.

(3) Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.


§ 7 Eigentumsvorbehalt-Eigentumsübergang

(1) Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Auftragssumme das Eigentum an der Kaufsache bzw. allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.


§ 8 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Vertragsaufhebung oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt gemäß § 440 Satz 2 BGB nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Verschleißteile wie z.B. Bremsbelege, Dichtungen, Kühl- und Schmierstoffe, Filter, Leuchtmittel, Akkumulatoren oder Gummidämpfer, die der funktionsbedingten Abnutzung unterliegen, soweit es sich hierbei nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

(5) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel der gelieferten Sache dar.

(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.


§ 9 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Unsere Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Vermögensschäden, sonstige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.


§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen unserer Zusammenarbeit haben wir gegebenenfalls Einblick in von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten. Sie erklären sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Erfüllung Ihres Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie folgt nutzen dürfen: -Zusendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Rechnungskorrekturen in Print –bzw. elektronischer Form sind zulässig – Zusendung von Informationen über alle im laufenden Geschäftsprozess notwendige Themen per Post, Telefon oder E-Mail-Daten von Mitarbeitern, die im Geschäftsprozess involviert sind, dürfen für diese Zwecke kontaktiert sowie bis auf Widerruf archiviert werden-Personenbezogene Daten dürfen – soweit das Vertragsverhältnis es erfordert (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DS-GVO) -an Dritte weitergegeben werden.

(2) Wir werden personenbezogene Daten ausschließlich zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden.

(3) Wir sind verpflichtet, die nach Art. 32 DS-GVO vorzunehmenden Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung und zur Erreichung eines dem Risiko angemessenen Datenschutzniveaus zu ergreifen und dies dem Kunden auf Anfrage nachzuweisen. Wir unterstützen den Kunden hinsichtlich der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DS-GVO sowie der nach Art. 32 bis 36 DS-GVO obliegenden Pflichten auf erstes Anfordern durch den Kunden.

(4) Wir erklären uns damit einverstanden, dass der Kunde grundsätzlich, nach Terminvereinbarung, berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zu kontrollieren.

(5) Wir verpflichten uns, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden die Vertraulichkeit zu wahren.

(6) Wir sichern zu, dass sämtliche, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen, sich zur Vertraulichkeit und Wahrung des Datenschutzes während der Zeit ihrer Tätigkeit und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

(7) Der Kunde hat nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht die Einwilligung zu widerrufen.

(8) Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Eine Abtretung von Forderungen gegen uns, die keine reinen Geldforderungen sind, ist unzulässig (Abtretungsverbot).

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag und diesen AGB bedürfen der schriftlichen Form.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer anderweitigen Regelung zu vereinbaren bzw. zu erreichen.

(4) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Der Gerichtsstand ist Oldenburg. Oldenburg.